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inklusivio

Ihre Inklusionsagentur mit den kleinen Besonderheiten

Unsere Zielsetzung

Möchten Sie schon lange Ihre Zielgruppe vergrößern? Wie wäre es dafür mit einem Barrierefreiheitstest Ihrer Website oder digitaler Dokumente?
Oder sind Sie dringend auf der Suche nach Abend füllendem Lesestoff? Lassen Sie sich doch den aktuellen Fantasy-Bestseller in Blindenschrift umsetzen!
Mit uns kein Problem!

Wir sind Ihre Agentur für Dienstleistungen rund um Barrierefreiheit und Inklusion. Technische Expertise gepaart mit jahrelanger Alltagserfahrung sind bei uns selbstverständlich. Diese Selbstverständlichkeit bringt Sie Ihrer Zielgruppe das entscheidende Stückchen näher.

Wir kaufen behinderte Expertise nicht ein, wir sind sie!

Unsere Philosophie

Wir sind ein paar unbeirrbare Enthusiasten, die trotz und mit ihrer Behinderung den Alltag für sich und andere ein wenig besser machen wollen. Uns ist ganz viel daran gelegen, aus den werbewirksamen Worten „Barrierefreiheit“ und „Inklusion“ wieder echte Ziele statt leerer Werbeversprechen zu machen.
Teils sind wir blind, teils sehen wir nur schlecht. Damit wollen wir Ihnen mehr Durchblick verschaffen, um Barrieren abzubauen und die Teilhabe behinderter Menschen zu fördern.

Barrierefreiheitstests

Barrierefreiheitstests von Webseiten und Dokumenten

Erstellung

Umsetzung und Druck herkömmlicher Texte in Blindenschrift (Braille)

Beratung

Beratung und Workshops zu Inklusion und Barrierefreiheit

Warum Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit ist nicht nur ein Klischee …

Zuallererst benötigen Menschen mit einer körperlichen, mentalen oder sensorischen Beeinträchtigung Barrierefreiheit. Dabei dürfen Webinhalte nicht nur mit der Maus bedienbar sein; Videos mit gesprochenen Inhalten benötigen Untertitel für hörbehinderte sowie akustische Bildbeschreibungen für blinde Menschen. Und für komplexe Gesetzestexte oder Allgemeine Geschäftsbedingungen beispielsweise sollte mindestens eine leicht verständliche Textalternative verfügbar sein. So werden grundlegende Texte auch für Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen, Aufmerksamkeitsstörungen oder Lese-Rechtschreib-Schwäche zugänglich.
Und weil wir selbst zu den „Menschen mit Behinderungen“ gehören, liegt uns die Barrierefreiheit so besonders am Herzen. Denn das Internet öffnet uns die Tore zu einer Eigenständigkeit und unabhängigen Lebensweise, wie es sie vor dem Internet für uns nicht gab. Wir können Produkte vergleichen und unsere Bankgeschäfte ohne Hilfe tätigen. Selbst Behördengänge sind soweit wie möglich digital machbar.

… sondern Sinn und Zweck für alle

Auf den zweiten Blick profitieren alle von barrierefreien Angeboten: PDF-Formulare, die online ausgefüllt werden können und nicht erst ausgedruckt werden müssen, dienen der besseren Lesbarkeit der Formulardaten und bringen die Digitalisierung voran. Webseiten, die sich an die Anzeigegröße des jeweiligen Gerätes optimal anpassen, können gleichermaßen bequem am heimischen 27 Zoll-Monitor wie auf dem 6 Zoll-Display des Smartphones in Bus und Bahn wahrgenommen werden. Und dadurch ist es für Sehbehinderte einfacher, die Inhalte mittels Bildschirmvergrößerung zu lesen, ohne Kontrastverluste oder Einbußen bei der Textdarstellung hinnehmen zu müssen.
Und ganz nebenbei ist es für jeden angenehmer, ein Video problemlos pausieren zu können, wenn man an der richtigen Haltestelle angekommen ist und erst später weitergucken kann.

All das ist Barrierefreiheit. Für manche Menschen ist sie andauernd wichtig, andere brauchen sie nur von Zeit zu Zeit und nur ganz bestimmte Teile. Doch eins ist uns allen gemein: Wir brauchen barrierefreie Inhalte!

Die gesetzlichen „Spielregeln“ auf Bundesebene

In aller Kürze für den Einstieg: Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bilden das Fundament für barrierefreie Webseiten, Dokumente und Dienstleistungen. Öffentliche Stellen und Behörden sind somit seit Mitte 2021 zur Barrierefreiheit ihrer Angebote im Inter- und Intranet sowie neu anzuschaffender Softwareprodukte verpflichtet.
Privatwirtschaftliche Unternehmen sind ab Juli 2025 zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote verpflichtet. Zur Durchsetzung dieser Maßgabe werden Prüfstellen auf Bundes- und Landesebene eingesetzt. Lediglich Unternehmen bis zehn Mitarbeiter oder einem Jahresumsatz bis zu zwei Millionen Euro müssen diesen Vorgaben nicht zwingend entsprechen.

Weniger Barrieren gefällig?